Musikschule

Ochtrup - Neuenkirchen - Wettringen - Metelen

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Kein Problem! Drucken Sie unser Anmeldeformular aus und senden es an unsere Anschrift.


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Teilnahmebedingungen und Gebührensatzung

 

Teilnahmebedingungen 

Anmeldung

Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle des Musikschulzweckverbandes zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig.

Ein Recht auf Annahme, Erteilung des Unterrichts in einer bestimmten Unterrichtsstätte oder Unterrichtsform sowie auf Einteilung zu einer bestimmten Lehrkraft besteht nicht.

Neuanmeldungen sind nur über die Geschäftsstelle der Musikschule möglich. Anmeldungen über die Lehrkräfte können bei einer bestehenden Warteliste nicht berücksichtigt werden.

Der Unterricht startet zu Beginn eines Monats, sofern eine Gruppe, eine Lehrkraft und ein Raum zur Verfügung stehen.

Über den Unterrichtsbeginn werden die Schüler/innen von der Geschäftsstelle in der Regel schriftlich benachrichtigt.

 

Abmeldung

Abmeldungen sind nur zum Quartalsende möglich. Die Abmeldung muss schriftlich und 6 Wochen vor Quartalsende in der Geschäftsstelle der Musikschule eingehen.

Abmeldungen per E-Mail sind nur nach schriftlicher Bestätigung gültig.

Abmeldungen vom Elementarunterricht (musikalische Früherziehung, Grundausbildung) sind nur nach Ablauf eines vollendeten Schuljahres möglich. Der Kursbeginn gilt hier als Schuljahresbeginn.

Eine nur gegenüber dem Dozenten erklärte Abmeldung gilt als nicht gegeben.

Der Wechsel zu einem anderen Kursangebot ist möglich.

Aufgrund der Probezeit ist eine Abmeldung entgegen der vorstehenden Regelungen bis nach einem Monat möglich. Der Unterricht ist gebührenpflichtig.

 

Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht wegen Abwesenheit des/der Dozenten/in aus, erfolgt in der Regel eine telefonische Benachrichtigung. Dennoch sollten Sie auf einen möglichen Aushang an der Eingangstür des betreffenden Gebäudes achten.

Deshalb informieren Sie sich bitte beim Hinbringen Ihres Kindes, ob der/die Dozent/in auch im Hause ist.

Stunden, die aufgrund des Fehlens des/der Dozenten/in ausfallen, müssen von der Lehrkraft nachgeholt werden. Ist ein Nachholtermin seitens der Lehrkraft nicht möglich, wird die Unterrichtsgebühr erstattet.

 

Aufsicht

Eine Aufsichtspflicht der Lehrkräfte über die Musikschüler/innen besteht nur während des Unterrichtes. Schicken Sie Ihre Kinder bitte so zum Unterricht, dass die Aufenthaltszeit vor und nach dem Unterricht höchstens fünf Minuten beträgt.

 

Gesundheitsbestimmungen

Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere Bundesseuchengesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen) anzuwenden.

 

Unterrichtszeiten

Das Schuljahr des Musikschulzweckverbandes ist das Kalenderjahr.

Die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen gilt auch für den Musikschulzweckverband.

 

Haftung

Bei Unfällen der Schüler während der Unterrichtszeit und während des Weges zur Musikschule und zurück sind die Schüler über eine Schülerunfallversicherung versichert.

Sachschäden sind nicht versichert.

 

 

Gebühren (gültig ab 01.01.2008)

 

Einzelunterricht 30 Minuten pro Woche:

 

Einzelunterricht 45 Minuten pro Woche:

 

Gruppe mit 2 Personen, 45 Minuten pro Woche:

 

Gruppe mit 3 Personen, 45 Minuten pro Woche:

 

Gruppe mit 4 - 10 Personen, 45 Minuten pro Woche:

 

Tanzunterricht, 60 Minuten pro Woche:

 

Mutter und Kind Rhythmik, 60 Minuten pro Woche:

 

Musikalische Früherziehung, 60 Minuten pro Woche:

 

Musikalische Grundausbildung, 60 Minuten pro Woche:

 

Geschwister- und Mehrfachermäßigung

Diese Ermäßigung wird ohne Antrag gewährt. Ab dem 2. Kurs werden 10 %, ab dem 3. Kurs 20 %, ab dem 4. Kurs 30 %, ab dem 5. Kurs 40 %, ab dem 6. Kurs 50 % auf die Gesamtteilnehmergebühr je Zahlungspflichtigen gewährt.

Orchester, Chor, Ensemble und Workshops sind von der Ermäßigung ausgenommen.

 

Beispiel für eine Familienermäßigung

Das 1. Kind zahlt für 60 Minuten Tanz 17,00 €, das 2. Kind zahlt für 30-minütigen Einzelunterricht 35,00 €, ein Erwachsener zahlt für 45-minütigen Einzelunterricht 55,00 €.

Die Gesamtgebühren betragen somit 107,00 €. Auf diesen Betrag wird eine Ermäßigung von 20 % gewährt, so dass sich eine Familiengebühr von 85,60 € ergibt.

 

Zahlungspflicht und Fälligkeit

Zur Zahlung der Gebühren sind die Schüler, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte, verpflichtet. Im letzten Fall haften sie als Gesamtschuldner.

Die Musikschulgebühren sind Jahresgebühren und monatlich im Nachhinein zu entrichten. Sie werden durch Bescheid erhoben.

Da es sich um Jahresbeiträge auf der Basis von 12 Monaten handelt, sind die Musikschulgebühren auch in den Ferien und für Feiertage zu entrichten.

Die Gebühren müssen auch bei Abwesenheit des Schülers gezahlt werden. Scheidet ein Schüler vorzeitig aus, sind die Gebühren bis zum Ende des jeweiligen Quartals zu zahlen. Über Ausnahmen in Härtefällen entscheidet der Verbandsvorsteher.

Aus pädagogischen und unterrichtstechnischen Gründen können Schüler, nach Absprache mit den Eltern, in andere Gruppen oder zum Einzelunterricht eingeteilt werden.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Gebühr automatisch auf Erwachsenentarif umgestellt.

 

Sozialermäßigung

Eine Sozialermäßigung in Höhe von 50 % ist bei der Geschäftsstelle des Musikschulzweckverbandes schriftlich zu beantragen. Ein gültiger Bescheid über Leistungen nach dem SGB ist dem Antrag als Kopie beizulegen.

 

Leihinstrumente

Die Leihfrist beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist möglich.

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