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Gebühren / Zuschläge / Ermäßigungen

Bei den Gebühren handelt es sich um monatliche Beiträge, der Unterricht wird wöchentlich während der Schulzeit erteilt. Für Teilnehmer mit Wohnort außerhalb des Zweckverbandgebietes erhöht sich der monatlich fällige Gesamtbetrag vor Abzug etwaiger Ermäßigungen um 20%.
Auszug aus der Gebührensatzung. Gültig ab dem 1. Januar 2022

ELEMENTARUNTERRICHT   ZEIT in Minuten   GEBÜHR bis 24 Jahre   GEBÜHR ab 25 Jahre
06 - 09 Teilnehmer   45   20,00 €    
10 - 15 Teilnehmer   60   20,00 €    
             
INSTRUMENTALUNTERRICHT          
Einzelunterricht   30   43,00 €   51,60 €
Einzelunterricht   45   64,00 €   76,80 €
Gruppenunterricht            
2 Teilnehmer   45   37,00 €   44,40 €
3 Teilnehmer   45   29,00 €   34,80 €
4 Teilnehmer   45   25,00 €   30,00 €
5 Teilnehmer   45   24,00 €   28,80 €
ab 6 Teilnehmer   45   20,00 €   24,00 €
             
ERGÄNZUNGSUNTERRICHT            
(z.B. Orchester, Band, Ensemble)            
Musikschüler   45   6,00 €   7,20 €
    60   9,00 €   10,80 €
    90   12,00 €   14,40 €
             
Nichtmusikschüler   45   9,00 €   10,80 €
    60   13,50 €   16,20 €
    90   18,00 €   21,60 €
             
TANZUNTERRICHT            
10-15 Teilnehmer   60   20,00 €   24,00 €
10-15 Teilnehmer   90   30,00 €   36,00 €
             
KOOPERATIONEN            
    45   110,00 €    
    60   145,00 €    
    90   220,00 €    

Ermäßigungen
Familien- und Mehrfächermäßigung wird ohne Antrag gewährt. Für die 2. Belegung werden 10 %; für die 3. Belegung 15 %; für die 4. Belegung 20 %; für die 5. Belegung 25 %; ab der 6. Belegung 30 % auf die Gesamtteilnehmergebühr je Zahlungspflichtigen gewährt. Ergänzungsfächer sowie Workshops sind von der Ermäßigung ausgenommen. Gegen Vorlage eines entsprechenden Bescheides, werden 30 % Sozialermäßigung gewährt. Der Anspruch auf Sozialermäßigung besteht für die Dauer des Bescheidungszeitraums. Im Ausnahmefall notwendig werdende Sonderregelungen, die von der vorgenannten Regelung abweichen, trifft der Verbandsvorsteher. Die Ermäßigung bei Studien vorbereitender Ausbildung beträgt 50 %. Weitere Ermäßigungsgründe können nicht geltend gemacht werden. Mit dem Schüler bzw. dem Erziehungsberechtigten wird eine Vereinbarung geschlossen. Liegen mehrere Ermäßigungsgründe vor, wird in folgender Reihenfolge ermäßigt: Sozialermäßigung, Kapellenrabatt und Familien- und/oder Mehrfachermäßigung, Bildungsgutschein.

Teilnahmebedingungen / Informationen

Anmeldung
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle des Musikschulzweckverbandes zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig.

Unterricht
Ein Recht auf Annahme, Erteilung des Unterrichts in einer bestimmten Unterrichtsstätte oder Unterrichtsform sowie auf Einteilung zu einer bestimmten Lehrkraft und / oder eines gewünschten Unterrichtstermins besteht nicht. Neuanmeldungen sind nur über die Geschäftsstelle der Musikschule möglich. Der Unterricht startet zu Beginn eines Monats, sofern eine Gruppe, eine Lehrkraft und ein Raum zur Verfügung stehen. Über den Unterrichtsbeginn werden die Schüler/innen von der Geschäftsstelle in der Regel schriftlich benachrichtigt.

Fern- / Präsenzunterricht
In besonderen Fällen (z. B. bei flächendeckenden Schulschließungen oder im individuellen Einzelfall) kann ein gebührenpflichtiger  Fernunterricht zwischen Schüler und Lehrer vereinbart werden. Dies gilt, sofern die Einwilligung des Zahlungspflichtigen vorliegt, die technischen Möglichkeiten beidseitig und zufriedenstellend vorhanden sind und der Fernunterricht nur ergänzend oder ausnahmsweise genutzt wird. Ein Präsenzunterricht ist der Regelfall.

Unterrichtszeiten
Das Schuljahr des Musikschulzweckverbandes ist das Kalenderjahr. Die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen gilt auch für den Musikschulzweckverband. Es besteht lediglich Anspruch auf die vereinbarten wöchentlichen Unterrichteinheiten / gebuchten Kurse und Veranstaltungen sofern diese wie geplant stattfinden. Zusätzliche Leistungen der Dozenten außerhalb dieser sind Serviceleistungen auf die kein Anspruch besteht und welche zusätzlich abgerechnet werden können.

Zahlungspflicht und Fälligkeit
Zur Zahlung der Gebühren sind die Schüler, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte, verpflichtet. Im letzten Fall haften sie als Gesamtschuldner. Die Musikschulgebühren sind Jahresgebühren und monatlich im Nachhinein zu entrichten. Sie werden durch Bescheid erhoben. Da es sich um Jahresbeiträge auf der Basis von 12 Monaten handelt, sind die Musikschulgebühren auch in den Ferien und für Feiertage zu entrichten. Die Gebühren müssen auch bei Abwesenheit des Schülers gezahlt werden. Scheidet ein Schüler vorzeitig aus, sind die Gebühren bis zum Ende des jeweiligen Quartals zu zahlen. Über Ausnahmen in Härtefällen entscheidet der Verbandsvorsteher. Aus pädagogischen und unterrichtstechnischen Gründen können Schüler in andere Gruppen oder zum Einzelunterricht eingeteilt werden. Von diesem Zeitpunkt an, ist die für diese Gruppe bzw. für den Einzelunterricht zu zahlende Gebühr zu entrichten. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht. Nach Vollendung des 24. Lebensjahres wird die Gebühr automatisch auf Erwachsenentarif umgestellt.

Einzel- und Gruppenunterricht
Die Entscheidung zwischen Einzel- oder Gruppenunterricht sollte in erster Line aus Sicht des Lernerfolges gesehen werden. Bei Gruppeneinteilungen legen wir Wert auf gleichaltrige Gruppenstrukturen, d. h. Alter und Leistungsvermögen der Kinder sollten möglichst gleich sein, um eine Stabilität in der Gruppe zu erreichen. Das bedeutet, dass nicht immer sofort mit dem Unterricht begonnen werden kann. Im Gruppenunterricht können sich die Kinder gegenseitig fördern, motivieren und soziale Kompetenzen ausbauen. Im Einzelunterricht kann der Lehrer individuell auf die Möglichkeiten seines Schülers/seiner Schülerin eingehen. Die Notwendigkeit von Einzelunterricht ergibt sich unter Umständen aus der Wahl des Instruments (z. B. Klavier und Schlagzeug) oder aus dem unterschiedlichen Leistungsniveau einer bestehenden Gruppe.

Leihinstrumente
Die Leihfrist beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist möglich.
Gruppe I: 5,00 € monatlich
Alt-, Tenor- und Bassblockflöte, Verstärker, Snare-Drums, Bongos
Gruppe II: 8,00 € monatlich
Akkordeon, Gitarre, Trompete, Keyboard
Gruppe III: 10,00 € monatlich
alle übrigen Instrumente

Tipps zum Kauf eines Instrumentes
Die Größe des Instrumentes sollte zur Größe des Schülers passen. Lassen Sie sich in einem Fachgeschäft und von unseren Dozentinnen und Dozenten beraten. Eine robuste Tasche (Koffer, Case) schützt das Instrument und gehört unbedingt dazu. Eine häufige Ursache für Schäden an den Instrumenten ist der unsachgemäße Transport. Weiteres Zubehör können Notenheft, Bleistift, Radiergummi, Notenständer sowie Verbrauchsmaterialien oder Pflegemittel sein.

Abmeldung
Abmeldungen sind nur zum Quartalsende möglich. Die Abmeldung muss schriftlich und sechs Wochen vor Quartalsende in der Geschäftsstelle der Musikschule eingehen. Der erste Monat ist eine Probezeit und kann entgegen der vorstehenden Regelung nach Ablauf dieser innerhalb des ersten Monats gekündigt werden. Der Probemonat ist gebührenpflichtig. Abmeldungen per E-Mail sind nur nach schriftlicher Bestätigung gültig. Eine nur gegenüber dem Dozenten erklärte Abmeldung gilt als nicht gegeben. Der Wechsel zu einem anderen Kursangebot ist zum Monatsende möglich.

Unterrichtsausfall
Fällt der Unterricht wegen Abwesenheit des/der Dozenten/in aus, erfolgt in der Regel eine telefonische / schriftliche Benachrichtigung. Dennoch sollten Sie auf einen möglichen Aushang an der Unterrichtsstätte achten. Deshalb informieren Sie sich bitte beim Hinbringen Ihres Kindes, ob der/die Dozent/in auch im Hause ist. Stunden, die aufgrund des Fehlens des/der Dozenten/in ausfallen, können von der Lehrkraft nachgeholt werden, Termine werden ggf. individuell vereinbart. Ist ein Nachholtermin seitens der Lehrkraft oder des Schülers nicht möglich, wird die Unterrichtsgebühr anteilig erstattet. Bei Unterrichtsversäumnissen von Seiten der/des Schülerin/Schülers besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin oder eine Erstattung.

Aufsicht
Eine Aufsichtspflicht der Lehrkräfte über die Musikschüler/innen besteht nur während des Unterrichtes im vorgesehenen Unterrichtsraum. Schicken Sie Ihre Kinder bitte so zum Unterricht, dass die Aufenthaltszeit vor und nach dem Unterricht höchstens fünf Minuten beträgt.

Haftung
Bei Unfällen der Schüler während der Unterrichtszeit und auf dem Hin- und Rückweg zum Unterrichtsort sind die Schüler über eine Schülerunfallversicherung versichert. Sachschäden sind nicht versichert.

Datenschutz

Verantwortlichkeit für den Datenschutz hat der Musikschulzweckverband der Stadt Ochtrup und der Gemeinden Neuenkirchen, Wettringen und Metelen (nachfolgend „Musikschule“ oder „wir“ genannt) ist Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts.

Anmeldung
Die im Anmeldebogen abgefragten Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung verwendet. Hierbei wird zwischen zwingend anzugebenden Daten (durch Sternchen gekennzeichnet) und freiwillig anzugebenden Daten unterschieden. Ohne die zwingend anzugebenden Daten (Name, Adresse, Geburtsjahr) kann kein Vertrag geschlossen werden. Ihr Geburtsjahr erheben wir, um sicherzustellen, dass Sie volljährig sind, bzw. bei Minderjährigkeit etwaige Vorkehrungen zu treffen. Für besondere Kurse, z.B. Babykurse, kann die Angabe des Geburtsdatums zwingend erforderlich sein. Die Abfrage Ihrer Festnetz- bzw. Mobilfunknummer erfolgt in unserem berechtigten Interesse, Sie bei Kursänderungen unmittelbar kontaktieren zu können. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig erreichen. Auch die weiteren freiwilligen Angaben werden zur Vertragsdurchführung verwendet. Durch Angabe von IBAN, Name und Vorname des Kontoinhabers können Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Ist der Lastschriftmandatbogen abtrennbar, müssen Sie zur Zuordnung nochmals Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse angeben. Die freiwilligen Zusatzangaben dienen ebenfalls der Durchführung des Lastschriftmandats. Wenn Sie uns die zwingend erforderlichen Bankdaten nicht bereitstellen, erfolgt keine Lastschrift und Sie müssen die Zahlung des Kursbeitrags anderweitig veranlassen. Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch gespeichert. Die hierdurch entstehenden Datenbanken und Anwendungen können durch von uns beauftragte IT-Dienstleister betreut werden. Die Bereitstellung Ihrer Daten durch Sie ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen.

Newsletter
Sie können uns eine Einwilligung erteilen, Ihre E-Mailadresse zur Zusendung von Werbeinformationen der Musikschule zu verwenden. Ohne Einwilligung werden wir Ihre E-Mailadresse nicht für diesen Zweck nutzen. Die Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Den Widerruf können Sie uns über jedweden Kommunikationskanal (z.B. telefonisch, per Brief oder E-Mail) mitteilen.

Weitergabe Ihrer Daten
Wir geben Ihren Namen, E-Mailadresse und – soweit angegeben – Telefonnummer, an den jeweiligen Dozenten / Kursleiter zur Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts / Kurses weiter. Befinden Sie sich mit einer Zahlung in Verzug, behalten wir uns vor, Ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsjahr) an einen Inkassodienstleister zur Durchsetzung der Forderung als berechtigtes Interesse weiterzuleiten.

Kontaktaufnahme
Wenn Sie uns eine Nachricht senden, nutzt die Musikschule die angegebenen Kontaktdaten zur Beantwortung und Bearbeitung Ihres Anliegens. Die Bereitstellung Ihrer Daten erfolgt abhängig von Ihrem Anliegen und Ihrer Stellung als Interessent oder Kursteilnehmer zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. zur Vertragserfüllung.

Speicherdauer und Löschung
Nach Vertragsabwicklung werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. In diesem Fall werden diese Daten bis zu 10 Jahre aufbewahrt. Ihre Daten werden für jegliche andere Verwendung außer ggf. zulässiger Postwerbung gesperrt. Mitgeteilte Bankdaten werden nach Widerruf der Einzugsermächtigung, erfolgreicher Bezahlung des Kursbeitrags bzw. bei Dauerlastschriftmandaten 36 Monate nach letztmaliger Inanspruchnahme gelöscht.Ihre Daten, die Sie uns im Rahmen der Nutzung unserer Kontaktdaten bereitgestellt haben, werden gelöscht, sobald die Kommunikation beendet beziehungsweise Ihr Anliegen vollständig geklärt ist und diese Daten nicht zugleich zu Vertragszwecken erhoben worden sind. Kommunikation zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen wird für die Dauer der jeweiligen Verjährungsfrist gespeichert.

Ihre Rechte
Sie haben jederzeit das Recht, kostenfrei Auskunft über die bei der Musikschule gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten zu korrigieren sowie Daten sperren oder löschen zu lassen. Ferner können Sie den Datenverarbeitungen widersprechen und Ihre Daten durch uns auf jemand anderen übertragen lassen. Weiterhin haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Für Fragen steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter / unsere Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.

Widerruf

Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
Musikschule, Winkelstraße 1, 48607 Ochtrup
Fax: 02553 939825 · E-Mail: info@musikschule-ochtrup.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

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Bilderausstellung

Nov. - März, Prof.-Katerkamp-Str. 5